AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Webshop
Verband Seelenklang – Schleinbacher Straße 42 in 2122 Ulrichskirchen – verband@seelenklang.foundation – +43 (0)5 7725 – ZVR-Zahl: 1190124938
gültig ab 01.01.23
Anbieter:
Verband Seelenklang – Schleinbacher Straße 42 in 2122 Ulrichskirchen – verband@seelenklang.foundation – +43 (0)5 7725 – ZVR-Zahl: 1190124938 (im Folgenden „Unternehmer“ genannt)
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Unternehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmers gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
2.1 | Die Präsentation der Waren im Webshop stellt kein bindendes Angebot des Unternehmers auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. |
2.2 | Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten: a. Auswahl der gewünschten Ware b. Eingabe der Anmeldedaten für die Registrierung im Webshop (Vorname, Nachname, Straße u Haus-Nr, PLZ, Ort, Land, E-Mail-Adresse), nach erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich c. Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher gem § 5a KSchG und § 4 FAGG d. Wahl der Versandart und Art der Bezahlung (Vorauszahlung) e. Prüfung der Angaben im Warenkorb f. Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ g. Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten h. Verbindliche Absendung der Bestellung i. Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit dem Unternehmer allein maßgeblich an. j. Der Unternehmer bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Unternehmer dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Unternehmer eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. |
3. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gem § 11 FAGG
3.1 | Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten. |
3.2 | Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. |
3.3 | Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular, abrufbar auf (Website einfügen), auch elektronisch erfolgen. |
3.4 | Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG). |
3.5 | Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug a. der Unternehmer die vom Verbraucher (Kunden) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher [Kunde] eine andere Art der Lieferung als die von Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher (Kunden) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie b. der Verbraucher (Kunde) die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen. c. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen. |
4. Preise, Versandkosten
4.1 | Die Preise sind auf der Startseite des Webshops bei den einzelnen Artikeln angeführt. Alle vom Unternehmer genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. |
4.2 | Die Verkaufspreise des Unternehmers beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt. Die Versandkosten betragen Österreich Bis 2 kg EUR 4,50 Bis 5 kg EUR 8,00 |
4.3 | Der Unternehmer liefert nur in Österreich. |
5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
5.1 | Die Zahlung kann per Vorauszahlung (Sofortüberweisung) erfolgen. |
5.2 | Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % pa, bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz. |
5.3 | Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. |
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem Unternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40, – als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7. Annahmeverzug
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Unternehmer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür der Unternehmer eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist der Unternehmer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Lieferbedingungen
8.1 | Der Unternehmer liefert nur innerhalb Österreichs. |
8.2 | Zur Leistungsausführung ist der Unternehmer erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. |
8.3 | Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, bringt der Unternehmer die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand. |
8.4 | Der Unternehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen, um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. |
9. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc.).
10. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden vom Unternehmer unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Unternehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den vom Unternehmer erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
12. Rücktrittsrecht des Unternehmers/unberechtigter Rücktritt des Kunden
12.1 | Bei Annahmeverzug (Punkt 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat der Unternehmer bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. |
12.2 | Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Unternehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl des Unternehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. |
13. Datenschutz
13.1 | Der Unternehmer und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. |
13.2 | Der Unternehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: www.gluecksschritte.at. |
13.3 | Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Unternehmer die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf. |
14. Adressenänderung und Urheberrecht
14.1 | Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse dem Unternehmer bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. |
14.2 | Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Unternehmers; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. |
14. Zurückbehaltungsrecht
Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation – außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
15. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
a. | Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers. |
b. | Die Vertragssprache ist Deutsch. |
c. | Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. |
d. | Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. |
16. Teilnichtigkeit
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – so weit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
17. Schlussbestimmungen
a. | Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an, die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. |
b. | Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen. |
c. | Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet. |
Vorvertragliche Information für Verbraucher gem § 5a KSchG und § 4 FAGG zu Webshop-AGB
Auftragnehmer:
Verband Seelenklang – Schleinbacher Straße 42 in 2122 Ulrichskirchen – verband@seelenklang.foundation – +43 (0)5 7725 – ZVR-Zahl: 1190124938
1. Wesentliche Eigenschaften der Ware
Der Unternehmer bietet im Webshop der Website Dienstleistungen im Bezug auf Coaching, Seminare, Workshops und Produkte welche zur Förderung der ganzheitlichen Gesundheit und Produkten des täglichen Bedarf zum Kauf an.
2. Preise
Die Preise sind auf der Startseite des Webshops bei den einzelnen Artikeln angeführt. Alle vom Unternehmer genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verkaufspreise des Unternehmers beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt.
3. Die Versandkosten betragen
Österreich | ||
Bis 2 kg | EUR | 4,50 |
Bis 5 kg | EUR | 8,00 |
Der Unternehmer liefert nur in Österreich.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat per Vorauszahlung (Sofortüberweisung) zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % pa. Der Unternehmer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
5. Liefer- und Leistungsbedingungen
Der Unternehmer liefert nur innerhalb Österreichs.
Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, bringt der Unternehmer die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand. Der Unternehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen, um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Waren werden vom Unternehmer unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum.
6. Rücktrittsrecht gem § 11 ff FAGG
Die Informationen zu den Bedingungen des Rücktrittsrechtes des Verbrauchers (Kunden), den Fristen und der Ausübung werden durch das in der Beilage ./A angeschlossene und vom Unternehmer vorausgefüllte Formular erteilt.
7. Ausübung des Rücktrittsrechtes gem § 11 FAGG
Der Verbraucher (Kunde) kann das Rücktrittsrecht unter Verwendung des in der Beilage ./A angeschlossenen Formulars erklären. Dieses kann auch auf der Website des Unternehmers (www…) elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden. Diesfalls wird vom Unternehmer unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Rücktritts (zB per E-Mail) übermittelt.
8. Gewährleistung
Bei Erbringung einer mangelhaften Leistung durch den Unternehmer hat der Kunde das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen.
9. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten. Bei Annahmeverzug ist der Unternehmer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür der Unternehmer eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist der Unternehmer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
10. Schlussbestimmungen
Die in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben sind integrierter Bestandteil des Vertragsverhältnisses über den Kauf von Waren auf der Website des Unternehmers. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurden.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
des AG
Verband Seelenklang – Schleinbacher Straße 42 in 2122 Ulrichskirchen – verband@seelenklang.foundation – +43 (0)5 7725 – ZVR-Zahl: 1190124938
Unsere AGB sind gültig ab 01.01.2023 in der letztgültigen Fassung, welche auf unserer Homepage veröffentlicht ist.
Allgemeine Bestimmungen & Geltungsbereich:
Die gegenständlichen allgemeinen Einkaufs- & Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) von uns als Auftraggeber (im Folgenden „AG“) eingeholten Angebote sowie erteilten Aufträge an Auftragnehmer (im Folgenden „AN“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin, wobei entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (in der Folge kurz: AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere Werk- und Werklieferverträge) und für alle Lieferungen und Leistungen des AG, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte und beziehen sich auf alle Vertragsarten, insbesondere auf von uns bestellte Lieferungen und Leistungen aller Art, dem Verkauf oder der Vermittlung von Seminaren, Workshops und vieles mehr. Als AN gelten sinngemäß auch alle Anbieter, die Angebote legen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt wurden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder dergleichen des AN werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht subsidiär, und auch dann nicht, wenn sie sich derzeit oder in Zukunft auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. befinden und auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Gegenbestätigungen des AN unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen. Die AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGB sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
- Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Erhalt Ihrer Bestellung wird bei einer online-Bestellung umgehend nach dem Abschluss des Bestellvorgangs mittels einer Empfangsbestätigung von uns per E-Mail bestätigt. Diese stellt keine Annahme dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang Ihrer Bestellung bei uns.
- Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.
- Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
- Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG (= Konsumentenschutzgesetz) (in der Folge kurz: Verbrauchergeschäfte) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.
- Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten des AN oder ihrer Vertriebspartner auf und werden unter https://seelenklang.foundation/ sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgehalten.
Angebotsausarbeitung:
- Die Ausarbeitung von Angeboten wird von uns nicht vergütet, bzw. sind immer entgeltlich, sofern nicht anders vereinbart.
- Für die Höhe des Entgeltes für den vom AG erstellten Kostenvoranschläge gilt das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Entgelt. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 10 % der Nettoangebotssumme als vereinbart.
- Mit der Abgabe des Angebotes durch den AN entsteht für uns keine wie immer geartete Verpflichtung. An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind stets verbindlich und kostenlos zu legen.
- Der AN leistet keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Kostenvoranschläge.
- Der AG behält sich in allen Fällen die freie Auswahl unter den Angeboten oder auch die Ablehnung aller Angebote vor. Der AN ist 6 Monate ab Einlangen beim AG an sein Angebot gebunden.
- Wird bei Durchführung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages der zugrunde liegende Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, ist der AN verpflichtet, den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner kann in diesem Fall binnen drei Tagen ab Mitteilung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei er der AG den bereits getätigten Aufwand sowie den für die bisher erbrachten Leistungen anteiligen Werklohn zu ersetzen hat. Für den Fall, dass der Vertragspartner keinen Rücktritt erklärt, gilt die Überschreitung durch den Vertragspartner als genehmigt.
- Die von AN erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie diesen zugrunde liegende Pläne, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden.
- Die für Kostenvoranschläge angegebene Bauweise und die für die Berechnung notwendigen Werte sind AN vor Auftragserteilung vom Bauführer bestätigt vorzulegen. Kann eine solche Bestätigung nicht vorgelegt werden, so erfolgt die Berechnung auf Basis von Werten der einschlägigen Fachliteratur. Bauliche Änderungen hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Lieferung und Leistung, Gefahrenübergang, Abnahmeverzug des AN:
- Prinzipiell erfolgt die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages durch Übergabe des jeweiligen Kaufgegenstandes an den Käufer, im Falle der Versendung durch Übergabe an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. ansonsten durch Installation beim Käufer. Mit Erfüllung gehen Risiko und Gefahr betreffend den jeweiligen Kaufgegenstand auf den Käufer über.
- Die Lieferung von Waren erfolgt frei verladen „ab Werk“ /„ex works“ (iSd Incoterms 2010) des AG.
- Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder dem von ihm damit beauftragten Dritten (z.B.: Spediteur) übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder AN selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an den Bestimmungsort durchführt.
- Der Vertragspartner oder der von ihm damit beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Der AG haftet weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.
- Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von maximal 8 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig ist der AG berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Vertragsstrafe von 10 % des Warenwertes (exkl. USt) als vereinbart.
- Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn der AG die Ware übersendet – die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von AG vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. Der AG behält sich das Eigentum gem. § 10 (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB vor, solange die Ware nicht voll bezahlt ist.
Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung / Urheberrecht
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen, etc. bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur
auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche dieser Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen.
Der AN verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Sämtliche Verwertungsrechte, Veröffentlichungsrechte, Werknutzungsrechte, Bearbeitungsrechte und sonstigen Rechte an den vom AN für den AG
erbrachten Lieferungen und Leistungen gebühren ausschließlich dem AG. Der AN räumt dem AG insbesondere auch das Recht ein, an den vom AN erbrachten Lieferungen und Leistungen bzw. der Urheberbezeichnung bzw. dem auf Basis dieser Leistungen erstellten Produkten, etc. jederzeit (auch ohne die Zustimmung des AN) beliebige Änderungen vornehmen zu dürfen bzw. Abänderungen von
Dritten vornehmen zu lassen. Der AN erteilt ausdrücklich seine Zustimmung und überträgt exklusiv dem AG alle Rechte, die vom AN erbrachten Lieferungen und Leistungen auch ohne (Namens-)nennung des AN, und auch kommerziell und auf Dauer zu verwerten und zu veröffentlichen, etc.
Veröffentlichungen durch den AN (auch eigene Unterlagen) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG erfolgen.
Preise, Zahlungsbedingungen:
- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen verstehen sich die vereinbarten Preise netto Kassa ab Niederlassung der Verkäuferin exklusive Verpackung, Verladung, Frachtkosten, Zoll, etc. Alle Preise sind Tagespreise oder gelten bis zum Datum der nächsten Änderung. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Die uns genannten Preise verstehen sich stets inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten, etc. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und dergleichen werden von uns nicht akzeptiert. Der AN erklärt ausdrücklich, mit den angebotenen Preisen das Auslangen zu finden und auf die Geltendmachung von Nachforderungen welcher Art auch immer zu verzichten.
- Die jeweilige Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt des Kaufgegenstandes oder nach Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Im Falle von Teilzahlungen tritt bei Verzug mit nur einer Rate Terminverlust ein.
- Bei Vereinbarung von Dauerleistungen (Wartungsverträgen, etc.) ist die Verkäuferin zur Fakturierung von Teilleistungen berechtigt, wobei mangels sonstiger Vereinbarung Wartungsverträge jeweils zum Quartal in voraus zur Verrechnung gelangen. Die laufenden Kosten des Server-Housing sind jeweils zu Beginn eines Quartals in vorhinein fällig. Die Kosten, die dabei durch eine Grundlastüberschreitung entstehen, werden ein Quartal in nachhinein verrechnet.
Es müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mittels eingeschriebenen Brief Reklamationen beeinsprucht werden. Ist das nicht der Fall, gelten alle Aufträge als ordnungsgemäß durch- und ausgeführt und werden auch entsprechend wie vereinbart abgerechnet.
- Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei Änderung kostenbildender Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen, ohne dass der Käufer deshalb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wäre. Für den Fall, dass für konkrete Lieferungen oder Leistungen der Verkäuferin explizit kein Preis festgesetzt wurde, gelten die jeweils am Tag der Leistungserbringung im Unternehmen der Verkäuferin gültigen und auch verrechneten Sätze.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder sonstiger Ansprüche zu verweigern bzw. mit eigenen Ansprüchen gegen die Verkäuferin aufzurechnen.
- Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, oder der Konkurs über das Unternehmen, bzw. Verein oder andere Institutionen oder Organisationsformen eröffnet wird und sich Daten des Kunden oder von dritten in unseren Systemen befinden, welche der Kunde benötigt, werden diese erst nach erfolgter Zahlung aller offenen Posten von uns zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügungstellung der Daten erzeugt zusätzliche Kosten, welche nach unseren aktuell gültigen Preislisten berechnet werden.
- Mit den vereinbarten Preisen sind Lieferungen und Leistungen inklusive aller notwendigen und nützlichen Zusatzleistungen und alle Nebenkosten für den gesamten Leistungsumfang des AN inkl. kostenloser Überarbeitungen seiner Leistungen, um das definierte Leistungsziel zu erreichen, entsprechend den Änderungswünschen des AG, bis zur Endabnahme durch den AG abgegolten.
- Vorleistungen des AN bis zur Auftragserteilung werden nicht vergütet. Gewährte Nachlässe, Einheitspreise, Konditionen, Skonti, etc. gelten auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen und Nachträge des Auftrages.
- Sind Preise nicht eindeutig inklusive oder exklusive Umsatzsteuer angegeben, gilt als vereinbart, dass diese die Umsatzsteuer enthalten. Im Zweifelsfall sind immer die besseren Qualitäten und die größeren Quantitäten zu liefern. Nicht lieferbare oder technisch bzw. rechtlich nicht zulässige Produkte, oder nicht kompatible Produktkombinationen o.dgl. entbinden den AN nicht von der Verpflichtung zur Erbringung einer der angestrebten (ausgeschriebenen bzw. bestellten) Leistung adäquaten Leistung.
- Diesfalls hat der AN eine technisch und optisch zumindest gleichwertige Leistung (z.B. das nächsthöherwertigere Produkt) zu kalkulieren und mit den durch den AG freigegebenen Alternativprodukten gleichpreisig zu erbringen. Ein Minderpreisanspruch des AG besteht jedenfalls dann, wenn tatsächlich günstigere Produkte oder eine günstigere Ausführung, Herstellung, etc. vom AG abgerufen wird.
- Bei Fehlen von (Rechnungs-)Unterlagen bzw. Nichtvorliegen der vollständigen Mängelfreiheit der Lieferungen und Leistungen des AN beginnt der Fristenlauf erst beim Einlangen dieser bzw. Beseitigung aller vorhandenen Mängel.
- Beim Versäumen der Skontofrist einer Teil- oder Schlussrechnung durch den AG verfällt nur der Skontoanspruch für die in dieser Rechnung anerkannte Rechnungssumme. Unabhängig davon bleibt der Skontoanspruch für alle anderen Teilrechnungen bzw. die Schlussrechnung bestehen.
- Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der AN – unter Ausschluss weiterer, insbesondere Schadenersatzansprüche, – berechtigt, max. 3 % p.a. Verzugszinsen gegen Nachweis geltend zu machen. Er ist jedoch nicht berechtigt seine Leistungserbringung zu unterbrechen.
- Zeiten eines Betriebsurlaubs des AG hemmen, bzw. verlängern die Fristen entsprechend. Am Ende eines jeden Jahres müssen die Rechnungen des AN bis spätestens 15. Dezember beim AG tatsächlich einlangen. Am Anfang eines jeden Jahres darf der AN erst wieder ab 15. Jänner Rechnungen legen. Für Rechnungen, die in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 15. Jänner eines jeden Jahres beim AG einlangen, beginnen alle Fristen erst wieder ab 15. Jänner zu laufen. Da die Zahlungsanweisungen des AG EDV-unterstützt einmal wöchentlich erfolgen, gelten die vorstehenden Fristen auch dann gewahrt, wenn die Zahlungsanweisungen zum, nach Ablauf vorgenannter Zahlungsfristen, nächstfolgenden Überweisungstermin beim anweisenden Bankinstitut, zwecks Überweisungsdurchführung einlangen. Der AN erklären sich mit einer dadurch verursachten Fristverlängerung von bis zu fünf Bankarbeitstagen ausdrücklich einverstanden.
- Aus der Bezahlung einer Rechnung kann nicht abgeleitet werden, dass die bezahlte Leistung als mängelfrei anerkannt wurde. Ferner nimmt der AN hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass der AG berechtigt ist gegen Forderungen des AN aufzurechnen. Der AN ist nicht berechtigt, für die zu erbringenden Leistungen des AG – aus welchem Grund auch immer – Sicherstellungen zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn aufgrund von Forderungen des AN gegen den AG, die von diesem schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
- Alle angegebenen Preise sind exklusive der jeweilig anwendbaren Umsatzsteuer, ausgenommen der AG weist explizit auf die enthaltene Umsatzsteuer hin.
Teilvergaben, Auftragsänderungen, Abbestellungen
- Der AG behält sich jederzeit jegliche Nichtvergabe und Abbestellung (z.B. Entfall) von Teilen des Auftrages, Änderung des Auftrages, Vergabe von nur Teilen der angebotenen Lieferungen und Leistung an den AN, bzw. eine Teilung des Auftrages an mehrere AN vor, ohne dass der AN Anspruch auf Anhebung der Einheits- oder Positionspreise, auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Ersatz von Nachteilen aus welchem Titel immer hat.
- Der AG behält sich vor, jederzeit Lieferungen und/oder Leistungen nicht oder nicht zur Gänze durchführen zu lassen, und/oder zeitlich zu verschieben, ohne dass dem AN aus diesem Grund irgendeine Erhöhung des Preises oder eine Sonderentschädigung gebührt.
- Der AN hat in diesen Fällen, sowie in allen Fällen der Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf Entgelt für die nicht erbrachten Teilleistungen bzw. –Lieferungen (auch wenn diese ursprünglich beauftragt waren), oder auf Ersatz von Nachteilen aus welchem Titel auch immer.
- Der AG ist berechtigt, jederzeit zusätzliche Lieferungen bzw. Leistungen (zu den bisher bekannten Einheitspreisen) zu verlangen. Mehr- oder Minderleistungen (unabhängig vom tatsächlichen Ausmaß der Abweichung) gegenüber den Ausmaßen des Angebotes bzw. nach der Vergabe begründen keine Erhöhung der Einheitspreise. Weiters verzichtet der AN ausdrücklich und unwiderruflich auf alle eventuellen Ansprüche aus diesem Titel.
Liefertermin, Lieferfrist:
- Die Verkäuferin ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen entsprechend ihren freien Kapazitäten einzuhalten bzw. ansonsten innerhalb angemessener Frist zu leisten. Die Erreichbarkeit der Verkäuferin beschränkt sich auf ihre üblichen Geschäftszeiten und ist der Käufer aus der Nichterreichbarkeit der Verkäuferin außerhalb dieser Geschäftszeiten nicht berechtigt, wie immer geartete Ansprüche geltend zu machen. Die Verkäuferin trifft keine Haftung für Verzögerungen oder Lieferfristüberschreitungen, welche nachweislich der Sphäre von Vorlieferanten der Verkäuferin zuzuordnen sind.
- Die Verkäuferin ist berechtigt, ihr Unternehmen zu Urlaubszwecken vorübergehend und im üblichen Ausmaß zu schließen, ohne dass dem Käufer daraus wie immer geartete Rechte oder Ansprüche erwachsen, insbesondere auch nicht im Zusammenhang mit allfälligen während dieses Urlaubs auftretenden Problemen oder Ausfällen.
- Die Verkäuferin ist prinzipiell berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
Übernahme, Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz:
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern nicht ausdrücklich eine darüberhinausgehende Gewährleistung oder Garantie vereinbart wurde. Die Verkäuferin haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben der jeweiligen Hersteller oder allfälliger Sublieferanten. Vom jeweiligen Hersteller gewährte Garantien werden prinzipiell an den Käufer weitergegeben; dies jedoch nur, sofern die Verkäuferin mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln und außergerichtlich in der Lage ist, ihrerseits beim Hersteller Regress zu nehmen. Allfällige Mängel des Vertragsgegenstandes sind bei sonstigem Verlust damit allenfalls verbundener Ansprüche der Verkäuferin unverzüglich schriftlich bekanntzugeben und sind ihr in der Folge nach ihrer Wahl sämtliche Möglichkeiten einzuräumen, die behaupteten Mängel entweder in ihren eigenen Räumlichkeiten oder nach Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers zu untersuchen und gegebenenfalls zu beseitigen. Dazu sind auf Kosten des Käufers sämtliche hierzu erforderliche Programme, Geräte und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
- Die Verkäuferin haftet nicht für Mängel und Schäden, sofern diese nur auf leichte Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder deren Mitarbeiter oder sonst beauftragte Personen zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen.
- Weiters gilt ausdrücklich vereinbart, dass der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlusten und der Ersatz von Ansprüchen, die von dritter Seite gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, ebenfalls ausgeschlossen ist.
- Jede Gewährleistung aber auch allfällige sonstige wie immer geartete Ansprüche des Käufers erlöschen, wenn außer durch die Verkäuferin selbst, deren befugte Mitarbeiter und Subunternehmer oder direkt unter ihrer Anleitung von Käuferseite oder von dritten Personen Eingriffe oder Manipulationen an den gelieferten Waren und Programmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Verkäuferin vorgenommen werden.
- Eine vorbehaltlose Übernahme schließt nicht aus, dass später bemerkte Mängel geltend gemacht werden, oder dass eine Pönale abgezogen wird. Die Mangelrüge gemäß § 377 UGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der AN verzichtet ausdrücklich und rechtsverbindlich auf die Beweispflicht seitens des AG, dass allfällige geheime Mängel (das sind jedenfalls auch jene Mängel, die durch bloßen Augenschein bei der Übernahme und in der Gewährleistungs- und Garantiezeit nicht erkannt wurden) auf ein Verschulden des AN zurückzuführen sind. Für diese geheimen Mängel beginnt die Gewährleistungs- und Garantiezeit erst ab deren nachweisbarer Kenntnis durch den AG zu laufen.
- Wird die Lieferung bzw. Leistung trotz bestehender Mängel übernommen, hat der AG das Recht, ein dem AN allenfalls noch zustehendes Entgelt zur Gänze zurückzuhalten. Festgestellte Mängel sind vom AN innerhalb einer angemessenen und vom AG vorgegebenen Frist zu beseitigen. Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es dem AG frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und der AG von diesem Recht Gebrauch macht. In allen Fällen ist der AG bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.
- Der AN garantiert die Mängelfreiheit und die Vollständigkeit seiner Lieferung und Leistung und die technisch und fachlich einwandfreie und termingerechte Durchführung nach dem aktuellen Stand und der aktuellen Erkenntnis von Wissenschaft und Technik. Der AN hat die im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistung erforderlichen Bewilligungen und behördlichen Genehmigungen selbst und auf seine Kosten einzuholen und garantiert, dass er befähigt und befugt ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Sämtliche Garantiezusagen des AN stellen eine echte Garantie im Sinne von §880a ABGB dar. Sollte eine vom AN abgegebene Garantiezusage ganz oder teilweise unrichtig oder unvollständig sein, verpflichtet sich der AN ungeachtet des Vorliegens von Verschulden volle Genugtuung zu leisten und dem AG und Dritten alle daraus entstehenden Schäden (inkl. Mangelfolgeschäden), Verluste, entgangenen Gewinne und Kosten (inkl. angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des AG und Dritter bleiben davon unberührt. Die Gewährleistungs- und Garantiefrist beträgt drei Jahre.
- Wird der AN gewährleistungs-, garantie- und/oder schadenersatzpflichtig, erstreckt sich der Anspruch des AG jeweils auch auf die Erstattung von Folgeschäden und von Schäden und Forderungen Dritter und auf den entgangenen Gewinn, unabhängig vom Grad des Verschuldens des AN, und ohne jede Obergrenze. Werden Mängel innerhalb der Gewährleistungs- und Garantiefrist gerügt, so wird vermutet, dass sie zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden waren. Gehäufte unwesentliche Mängel gelten als wesentlich. Der AG kann auch bei wesentlichen behebbaren und unwesentlichen unbehebbaren Mängeln Wandlung begehren. Bei Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen, z.B. wegen eines vorhandenen Mangels, obliegt (auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist) die Beweislast für das Nichtverschulden dem AN.
- Bei Mängelbehebungen beginnt die Gewährleistung und Garantie in der vereinbarten Dauer neu zu laufen. Bei Vorliegen von Mängeln oder Schäden ist der Fristenlauf (Skonto, etc.) aller Zahlungen bis zur erfolgten Mängel- bzw. Schadensbehebung gehemmt. Der §933b ABGB idF BGBl. I Nr. 48/2001 gilt zeitlich unbeschränkt (über die Fünfjahresfrist hinaus) und auch für den Fall, dass der AG einem anderen Unternehmer Gewähr geleistet hat. Ansprüche gemäß §933b ABGB idF BGBl. I Nr. 48/2001 können innerhalb von drei Jahren ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend gemacht werden.
- Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der AN den AG hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die von wem auch immer aufgrund der Lieferungen und Leistungen des AN gegen den AG erhoben werden, solange schad- und klaglos hält, als solche Ansprüche geltend gemacht werden können. Der AN haftet und garantiert auch, dass durch seine Leistung nicht in Eigentums- oder Besitzrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte, etc. oder daraus abgeleitete Rechte Dritter eingegriffen wird. Soweit der AN derartige Rechte Dritter nutzt, bestätigt er hiermit ausdrücklich, dass alle dafür notwendigen Bewilligungen, Werknutzungsrechte und Lizenzen in seinem uneingeschränkten Eigentum stehen, und überträgt diese Rechte kostenlos und auf Dauer an den AG.
- Der AN verpflichtet sich ins besonders, bei der Durchführung dieses Auftrages auf Schutzrechte (Urheber-, Patent- oder sonstige Verwertungsrechte) Rücksicht zu nehmen und diesbezüglich den AG schad- und klaglos zu halten. Soweit der AN Ansprüche gegenüber Lieferanten von Serienprodukten hat, wird der AN auf Verlangen des AG die entsprechenden Ansprüche an den AG oder an einen von diesem zu bestimmenden Dritten abtreten.
Rücktrittsrecht im Fernabsatz für Endverbraucher:
- Soweit Sie Konsument sind, können Sie gemäß § 11 FAGG von einem Fernabsatzvertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe der Ware, bzw. der Bestellung zurücktreten.
- Um von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, genügt es, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet haben. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann sowohl schriftlich per Mail an die E-Mail-Adresse erfolgen. Das Rücktrittsformular können Sie bei uns telefonisch, bzw. schriftlich anfordern.
- Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.
- Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt dieses Vertrags unterrichten, an den AG zu übergeben.
- Das Rücktrittsrecht ist in den Fällen des § 18 FAGG jedoch ausgeschlossen. Dies ist insbesondere beifolgenden Verträgen der Fall:
- Verträge über Produkte, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
- Verträge über Produkte, die in einer versiegelten Packung geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Verträge über Produkte und Dienstleistungen, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die dann nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen abhängt, auf die der AG keinen Einfluss hat.
- E-Learning, Coaching und andere Dienstleistungen wie Seminare & Workshops, wo die ersten Arbeitsschritte bereits begonnen haben.
- Das Rücktrittsrecht gilt nur für Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG und auch nur dann, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (§ 3 Z 1 FAGG) oder als Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) zustande kam.
Vertragsstrafe (Pönale):
- Für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen und Termine durch den AN wird eine Vertragsstrafe vereinbart.
- Diese Vertragsstrafe setzt kein Verschulden des AN voraus. Der Anspruch des AG auf Vertragsstrafe entsteht, sobald der AN die Lieferung bzw. Leistung nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erbracht hat. Aus den mit dem AG vereinbarten Fristverlängerungen ergeben sich, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf, exakt im Ausmaß der Verlängerung, neue Termine und gelten für diese neuen Termine, ebenso wieder automatisch und ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf, die laut Vertrag vereinbarten Pönaleregelungen. Das diese Verschiebung der pönalisierten Termine auslösende Ereignis ist vom AN binnen 3 Tagen ab dessen Eintritt dem AG schriftlich anzuzeigen.
- Unterlässt der AN dies, so bedeutet das, dass die Verzögerung durch den AN verschuldet wurde, und gilt als vereinbart, dass der AN mit den weiter gültigen vertraglichen Ausführungsfristen das Auslangen findet. Ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, sind alle zwischen AG und AN vereinbarten oder noch zu vereinbarenden Termine, d.h. auch alle Zwischentermine, automatisch pönalisiert.
- Die Höhe der Vertragsstrafe wird gemäß der tatsächlichen Abrechnungssumme vor Abzug jeglicher Einbehalte, Skonti und sonstiger Abzüge, zumindest aber gemäß der Bruttoauftragssumme laut Vertrag samt Zusatzaufträge, berechnet. Der AG ist berechtigt, unabhängig vom Grad des Verschuldens des AN, neben der Vertragsstrafe auch den tatsächlichen Schaden und Gewinnentgang ohne Anrechnung auf die Vertragsstrafe zu beanspruchen. Die Höhe der Pönale beträgt je Kalendertag der Verzögerung 2% des Gesamtauftragswertes, ohne Obergrenze. Der AN verzichtet auf das richterliche Mäßigungsrecht.
- Die Vertragsstrafe von pönalisierten Zwischenterminen gilt nicht als erlassen, wenn die Gesamtleistung oder andere Zwischentermine termingerecht fertiggestellt werden. Eine vorbehaltlose Übernahme schließt nicht aus, dass bei Fristüberschreitung ein Pönale abgezogen wird.
Haftung:
- Eine Haftung des AG für Schäden besteht nur dann, wenn der/die TeilnehmerIn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung des AG ist mit der Höhe der Kursgebühr begrenzt.
- Der AG übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Vortragenden und Trainern/Trainerinnen gemachten Aussagen oder für die von den Vortragenden und Trainern/ Trainerinnen nach bestem Wissen und Gewissen erstellten und zur Verfügung gestellten Unterlagen.
- Der AG haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der von den Teilnehmerinnen mitgebrachten Gegenstände (inklusive Garderobe) oder Wertsachen am Veranstaltungsort.
Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswirksamkeit, Schriftform:
- Sofern es sich beim gegenständlichen Vertrag um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.
- Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch der Rest des Vertrages nicht berührt.
- Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Abgehen dieses Formerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.
- Die Nutzung der Dienstleistungen der AG durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den AG.
- Der AG ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
- Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen des AN sind ohne schriftliche Zustimmung des AG unzulässig.
- Allfällige Forderungen des AN an den AG, aus welchem Rechtsgrund auch immer, müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 2 Wochen nach dem anspruchsbegründenden Sachverhalt schriftlich begründet gestellt werden. Die Haftung des AG für leichte und grobe Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, sowie für Folge- und Vermögensschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Treffen den AN im Zusammenhang mit diesem Vertrag irgendwelche Zahlungsverpflichtungen, so tritt deren Fälligkeit ohne Abzug binnen 7 Kalendertagen nach Rechnungslegung durch den AG ein.
- Der AG ist berechtigt, Zahlungsverpflichtungen des AN von Rechnungen des AN einzubehalten, oder die ihm vom AN gegebenen Sicherheiten dafür heranzuziehen.
- Der AN ist nicht berechtigt vom Vertrag/Angebot zurückzutreten (bzw. diese zu kündigen). Der AN verzichtet einseitig und unwiderruflich auf die Anfechtung seines Angebotes und des Vertrages und dieser AGB z.B. wegen Verkürzung über die Hälfte, List, Irrtum, Kalkulationsirrtum, Geschäftsirrtum, Rechenfehler oder Wegfall der Geschäftsgrundlage.
- Der AG ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit allen Rechten und Pflichten an Dritte zu übertragen. Der AN ist verpflichtet, das Vertragsverhältnis unverändert zu den vereinbarten Bedingungen, Terminen, etc. fortzusetzen.
- Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmung dieser AGB heben nur die jeweiligen Bestimmungen auf. Alle anderen Bestimmungen bleiben in Kraft. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz des Vereines „GlücksSchritte VerEdeln“ vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
- Die rechtswidrige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt sinngemäß auch für Lücken. Sämtliche Vereinbarungen, Verträge, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Der AG behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Kursgebühr, des Kursortes, eines Trainers/einer Trainerin und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten erforderlich sind. Abweichungen werden nach Möglichkeit sofort mitgeteilt, damit Sie Ihre Anmeldung ggf. ändern können.
- Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen österreichischen Rechts auch dann, wenn der Auftrag allenfalls im Ausland ausgeführt wird und/oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
………………………., am ………………..
……………………………………………………………………………………………
firmenmäßige Fertigung bzw. Unterschrift des Kunden/Auftragnehmers/Anbieters (AN)
Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen (AGB) für Seminare und Workshops
Verband Seelenklang – Schleinbacher Straße 42 in 2122 Ulrichskirchen – verband@seelenklang.foundation – +43 (0)5 7725 – ZVR-Zahl: 1190124938
Unsere AGB sind gültig ab 01.01.2023 in der letztgültigen Fassung, welche auf unserer Homepage veröffentlicht ist.
Geltungsbereich der AGB für Workshops, Seminare und alle anderen angebotenen Kurse von Dritten für PRIVATPERSONEN aufbauend auf unsere grundlegenden AGB
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge, Prüfungen und Maßnahmen, wie Exkursionen oder Betriebsbesichtigungen (im Folgenden als Kurse oder Veranstaltungen bezeichnet), die vom Verband Seelenklang durchgeführt werden und an denen Sie als PRIVATPERSON teilnehmen.
Rücktritt durch den Verband Seelenklang aus wichtigem Grund und der Ausschluss von der weiteren Kursteilnahme:
Der Verband Seelenklang ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag (von der Kursteilnahme, der Exkursion, der Betriebsbesichtigung oder Coaching) aus wichtigem Grund zurückzutreten oder Sie von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung auszuschließen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für den betreffenden Kurs vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird oder der/die für den Kurs vorgesehene TrainerIn nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Kursgebühr bzw. der Gutschein zur Gänze refundiert.
Wichtige Gründe, die zum Ausschluss von der betreffenden Veranstaltung berechtigen, liegen insbesondere dann vor:
falls der hinreichende Verdacht einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung gegen Sie besteht, welche von Ihnen im Rahmen der Kursteilnahme begangen wurde oder deren Begehung von Ihnen versucht wurde.
Sie durch Ihr Verhalten die ordnungsgemäße und zielgerichtete Abwicklung der Lehrveranstaltung/ des Kurses trotz einmaliger Ermahnung beeinträchtigen
berechtigte Beschwerden über Sie und/oder Ihr Verhalten von anderen KursteilnehmerInnen und/oder Vortragenden an die Geschäftsführung herangetragen werden.
In den vorstehend genannten Fällen wird die Kursgebühr bzw. der Gutschein aliquot refundiert.
Stornogebühren bei Seminaren und Workshops:
Sofern das gesetzliche Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nicht anwendbar ist, gewähren wir Ihnen eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn. Im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50 Prozent der vereinbarten Kursgebühr und bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns sind 100 Prozent der vereinbarten Kursgebühr zu bezahlen.
Dieser Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche, per Post abgesendete Rücktrittserklärung beim Verband Seelenklang“ eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung beim Verband Seelenklang persönlich abgegeben wird.
Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen sowie einem allfälligen Verschulden zu bezahlen. Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere TeilnehmerInnen auch TeilnehmerInnen bezogen (für einzelne TeilnehmerInnen) erfolgen.
Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltungen, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen wäre. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom/von der TeilnehmerIn ein/e ErsatzteilnehmerIn genannt wird, der/die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die volle Kursgebühr bezahlt.
Rücktrittsrecht als KursteilnehmerIn:
Sofern Sie sich per Brief, Fax, E-Mail, online, telefonisch oder außerhalb unserer Geschäftsräume zu einem Kurs oder einer Veranstaltung beim Verband Seelenklang angemeldet haben, haben Sie das Recht, Ihre Anmeldung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und damit vom Vertrag zurückzutreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses (Zugang der Anmeldebestätigung). Diese Frist gilt als gewahrt, wenn Sie die formfreie Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist absenden oder uns den Rücktritt innerhalb dieser Frist telefonisch bekannt geben. Fällt das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns den Widerruf entweder elektronisch per E-Mail oder postalisch an den Verband Seelenklang oder telefonisch bekannt geben.
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Rücktritts bei uns einlangt, zurückzuzahlen. In keinem Fall werden wir Ihnen wegen der Rückzahlung ein Entgelt berechnen. Haben Sie von uns verlangt, dass wir mit unserer Dienstleistung (Abhaltung des Kurses) während Ihrer Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns bei Ausübung des Rücktrittsrechtes einen angemessenen Betrag zu bezahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, von uns bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Sie haben kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Verband Seelenklang – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, verbunden mit Ihrer Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung (Datenübermittlung/ Log-In-Daten) begonnen hat.
Gem. § 7 Abs. 3 FAGG werden wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung stellen, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung Ihrer Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und Ihrer Kenntnisnahme vom dadurch bewirkten Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts).
Bestätigungen und Zeugnisse:
Sie haben Anspruch auf Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung, nachdem Sie den hierfür erforderlichen Prozentsatz (in der Regel 75 Prozent oder 100 Prozent) der festgelegten Unterrichtseinheiten absolviert und die Kursgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt haben.
Ist eine Prüfung (ein Test) vorgesehen, haben Sie Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, sofern die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und Sie die Prüfung (den Test) erfolgreich abgelegt haben. Darüber hinaus können bestimmte Lehrgänge mit einem Diplom abgeschlossen werden, sofern obige Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zeugnisses und eine positiv beurteilte Diplomarbeit vorliegen.
Duplikate von Kursbesuchsbestätigungen und Zeugnissen betreffend Kurse, die nach dem Stichtag 1.1.2022 absolviert wurden, erhalten Sie innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ab Ausstellung des Originals vom Verband Selenklang, nach telefonischer oder schriftlicher Vorbestellung. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro und ist bei Abholung an oben genannter Adresse bar zu erlegen.
Unterrichtseinheiten:
Eine Lehreinheit vom Verband Seelenklang dauert 45 Minuten Unterricht, wobei Abweichungen in einigen – vor allem in gesetzlicher Natur begründeten – Themenfeldern möglich sind. Lage und Ausmaß der Pausen werden von den Trainerinnen und Trainern in Abstimmung mit der Lerngruppe festgelegt.
Anmeldung zu unseren Workshops, Kursen und Schulungen, Teilnahme Voraussetzungen:
Die Berechtigung zur Anmeldung und Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen sowie der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.
Jede Anmeldung (telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail, online oder persönlich) ist für Sie verbindlich. Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die TeilnehmerInnenanzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn notwendig, da wir sonst Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht gewährleisten können. Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, ist eine vollständige Angabe der Daten, insbesondere des Kurstitels und der Kursnummer, erforderlich.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Anmeldungen schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem/Ihrer gesetzlichen VertreterIn (z. B. Eltern) zu unterschreiben.
Die Anmeldung wird vom Verband Seelenklang schriftlich oder per E-Mail bestätigt und ermöglicht Ihnen die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung (Kurs). Bei E-Learning-Kursen sowie der Nutzung der Lernplattform erfolgt die Bestätigung durch Freischaltung des/des betreffenden Teilnehmers/Teilnehmerin am nächsten Werktag nach Erhalt der Anmeldung.
Eine schriftliche Anmeldebestätigung gilt für den Fall, dass Sie dem Verband Seelenklang die Änderung Ihrer Adresse nicht mitgeteilt haben, auch dann als zugegangen, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt wird.
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts – Widerrufsbelehrung:
Die folgende Belehrung gilt für Sie (Privatperson) nur in dem Fall, dass Sie sich per E-Mail, Telefax, online oder sonstige Mittel des Fernabsatzes bzw. außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten zum Kurs angemeldet haben. Firmen sind davon ausgenommen!
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns dem Verband Seelenklang mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sie haben kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Verband Seelenklang“ – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, verbunden mit Ihrer Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung (Datenübermittlung/ Log-In-Daten) begonnen hat.
Gem. § 7 Abs. 3 FAGG werden wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung stellen, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung Ihrer Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung.
Druckfehler:
Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.
Haftung:
Eine Haftung des Verband Seelenklang für Schäden besteht nur dann, wenn der/die TeilnehmerIn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung des Verband Seelenklang ist mit der Höhe der Kursgebühr begrenzt.
Der Verband Seelenklang übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Vortragenden und Trainern/Trainerinnen gemachten Aussagen oder für die von den Vortragenden und Trainern/ Trainerinnen nach bestem Wissen und Gewissen erstellten und zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Der Verband Seelenklang haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der von den Teilnehmerinnen mitgebrachten Gegenstände (inklusive Garderobe) oder Wertsachen am Veranstaltungsort.
Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswirksamkeit, Schriftform:
Sofern es sich beim gegenständlichen Vertrag um ein Verbrauchergeschäft handelt, gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch der Rest des Vertrages nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Abgehen dieses Formerfordernisses kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.
Die Nutzung der Dienstleistungen des Verband Seelenklang durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Verband Seelenklang.
Der Verband Seelenklang ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Allfällige Forderungen an den AG, aus welchem Rechtsgrund auch immer, müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 2 Wochen nach dem anspruchsbegründenden Sachverhalt schriftlich begründet gestellt werden. Die Haftung des AG für leichte und grobe Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, sowie für Folge- und Vermögensschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Treffen den AN im Zusammenhang mit diesem Vertrag irgendwelche Zahlungsverpflichtungen, so tritt deren Fälligkeit ohne Abzug binnen 7 Kalendertagen nach Rechnungslegung durch den AG ein.
Der AG ist berechtigt, Zahlungsverpflichtungen des AN von Rechnungen des AN einzubehalten, oder die ihm vom AN gegebenen Sicherheiten dafür heranzuziehen.
Der AN ist nicht berechtigt vom Vertrag/Angebot zurückzutreten (bzw. diese zu kündigen). Der AN verzichtet einseitig und unwiderruflich auf die Anfechtung seines Angebotes und des Vertrages und dieser AGB z.B. wegen Verkürzung über die Hälfte, List, Irrtum, Kalkulationsirrtum, Geschäftsirrtum, Rechenfehler oder Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Der AG ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit allen Rechten und Pflichten an Dritte zu übertragen. Der AN ist verpflichtet, das Vertragsverhältnis unverändert zu den vereinbarten Bedingungen, Terminen, etc. fortzusetzen.
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmung dieser AGB heben nur die jeweiligen Bestimmungen auf. Alle anderen Bestimmungen bleiben in Kraft. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz Verband Seelenklang vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Die rechtswidrige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gilt sinngemäß auch für Lücken. Sämtliche Vereinbarungen, Verträge, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Der Verband Seelenklang behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, der Kursgebühr, des Kursortes, eines Trainers/einer Trainerin und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten erforderlich sind. Abweichungen werden nach Möglichkeit sofort mitgeteilt, damit Sie Ihre Anmeldung ggf. ändern können.
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen österreichischen Rechts auch dann, wenn der Auftrag allenfalls im Ausland ausgeführt wird und/oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
………………………., am ………………..
………………………………………………………………….
Unterschrift Kursteilnehmer